Auf einen Blick
Kostenübernahme
Kostenübernahme
Ich informiere Sie über Ihre Möglichkeiten der Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung.
Auf einen Blick
Kostenübernahme
Ich informiere Sie über Ihre Möglichkeiten der Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung.
Gesetzliche Krankenkassen
Gesetzlich versicherte Patienten rechne ich über die Versichertenkarte ab. Mit einem halben Kassensitz in Aschaffenburg habe ich die Abrechnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, sodass bei bestehendem Versicherungsstatus für Sie keine Kosten anfallen. Zur Beantragung einer Therapie stelle ich bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag, bei einer Langzeittherapie entscheidet ein unabhängiger Gutachter über die Bewilligung und somit Durchführung der Psychotherapie.
Für Privatpatienten
Bei Psychotherapiesitzungen handelt es sich um eine sogenannte »medizinische Leistungen«, die abgerechnet werden. Diese Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Erbrachte psychotherapeutische Leistungen werden monatlich abgerechnet mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Die Weitergabe Ihrer Rechnung(en) an Ihre Versicherung zwecks Erstattung liegt in Ihrer Verantwortung.
Übernahme
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.
Da die Kostenerstattung für Privatversicherte immer auf der Grundlage eines individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrages erfolgt und Leistungsumfänge sich stark unterscheiden. Je nach Versicherungsschutz kann z. B. ein Selbstanteil vorgesehen oder die Kostenerstattung auf eine bestimmte Sitzungsanzahl pro Kalenderjahr beschränkt sein.
Auch die Anforderungen zur Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung können variieren. Die ersten fünf Termine („probatorische Sitzungen“) sind im Regelfall antragsfrei. Bei einigen privaten Versicherungen ist ab der sechsten Sitzung eine Antragstellung notwendig, bei anderen braucht nur die Rechnung eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich, welche Formulare (inklusive ärztlichem Konsiliarbericht) zur Beantragung und Bewilligung einer ambulanten Psychotherapie ggf. benötigt werden. Lassen Sie sich bitte – falls vorausgesetzt – die entsprechenden Vordrucke Ihrer Versicherung zuschicken und bringen Sie diese zum Gesprächstermin mit.
Die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) zur Übernahme psychotherapeutischer Leistungen geht in der Regel problemlos.
Die ersten fünf „probatorischen“ Sitzungen können ohne vorherige Beantragung durchgeführt werden, einschließlich biografischer Anamnese zur Indikationsstellung. Diese Kosten werden Ihnen in jedem Fall erstattet – dies gilt auch dann, wenn sich die Verhaltenstherapie als nicht notwendig erweist. Ist abzusehen, dass die Behandlung einen Umfang von weiteren 10 Sitzungen nicht überschreitet, kann die Therapie direkt anschließen und ohne Antrags- bzw. Gutachterverfahren durchgeführt werden. Darüber hinausgehende Kontingente sind antragspflichtig (Erster Bewilligungsschritt: 60 Sitzungen, Zweiter Bewilligungsschritt: weitere 20 Sitzungen, insg. 80 Sitzungen).
Grundsätzlich haben Sie immer auch die Möglichkeit, eine Behandlung selbst zu zahlen. In diesem Fall sind Sie frei von bürokratischen Antragsstellungen, Leistungseinschränkungen oder Konsultationsgründen. Die Behandlung kann zeitnah begonnen werden. Sie selbst bestimmen Intensität und Dauer Ihrer Therapie. Ich begleite Sie fachlich so lange wie gewünscht – und doch nicht länger als notwendig.
Auch als gesetzlich Versicherte:r sind Sie in meiner Praxis herzlich willkommen. Sie können meine Leistungen zeitnah und ohne bürokratische Hürden auf Selbstzahlerbasis in Anspruch nehmen. Sprechen Sie mich gerne an.
Gesetzliche Krankenkassen
Gesetzlich versicherte Patienten rechne ich über die Versichertenkarte ab. Mit einem halben Kassensitz in Aschaffenburg habe ich die Abrechnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, sodass bei bestehendem Versicherungsstatus für Sie keine Kosten anfallen. Zur Beantragung einer Therapie stelle ich bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag, bei einer Langzeittherapie entscheidet ein unabhängiger Gutachter über die Bewilligung und somit Durchführung der Psychotherapie.
Für Privatpatienten
Bei Psychotherapiesitzungen handelt es sich um eine sogenannte »medizinische Leistungen«, die abgerechnet werden. Diese Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Erbrachte psychotherapeutische Leistungen werden monatlich abgerechnet mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Die Weitergabe Ihrer Rechnung(en) an Ihre Versicherung zwecks Erstattung liegt in Ihrer Verantwortung.
Übernahme
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.
Da die Kostenerstattung für Privatversicherte immer auf der Grundlage eines individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrages erfolgt und Leistungsumfänge sich stark unterscheiden. Je nach Versicherungsschutz kann z. B. ein Selbstanteil vorgesehen oder die Kostenerstattung auf eine bestimmte Sitzungsanzahl pro Kalenderjahr beschränkt sein.
Auch die Anforderungen zur Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung können variieren. Die ersten fünf Termine („probatorische Sitzungen“) sind im Regelfall antragsfrei. Bei einigen privaten Versicherungen ist ab der sechsten Sitzung eine Antragstellung notwendig, bei anderen braucht nur die Rechnung eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich, welche Formulare (inklusive ärztlichem Konsiliarbericht) zur Beantragung und Bewilligung einer ambulanten Psychotherapie ggf. benötigt werden. Lassen Sie sich bitte – falls vorausgesetzt – die entsprechenden Vordrucke Ihrer Versicherung zuschicken und bringen Sie diese zum Gesprächstermin mit.
Die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) zur Übernahme psychotherapeutischer Leistungen geht in der Regel problemlos.
Die ersten fünf „probatorischen“ Sitzungen können ohne vorherige Beantragung durchgeführt werden, einschließlich biografischer Anamnese zur Indikationsstellung. Diese Kosten werden Ihnen in jedem Fall erstattet – dies gilt auch dann, wenn sich die Verhaltenstherapie als nicht notwendig erweist. Ist abzusehen, dass die Behandlung einen Umfang von weiteren 10 Sitzungen nicht überschreitet, kann die Therapie direkt anschließen und ohne Antrags- bzw. Gutachterverfahren durchgeführt werden. Darüber hinausgehende Kontingente sind antragspflichtig (Erster Bewilligungsschritt: 60 Sitzungen, Zweiter Bewilligungsschritt: weitere 20 Sitzungen, insg. 80 Sitzungen).
Grundsätzlich haben Sie immer auch die Möglichkeit, eine Behandlung selbst zu zahlen. In diesem Fall sind Sie frei von bürokratischen Antragsstellungen, Leistungseinschränkungen oder Konsultationsgründen. Die Behandlung kann zeitnah begonnen werden. Sie selbst bestimmen Intensität und Dauer Ihrer Therapie. Ich begleite Sie fachlich so lange wie gewünscht – und doch nicht länger als notwendig.
Auch als gesetzlich Versicherte:r sind Sie in meiner Praxis herzlich willkommen. Sie können meine Leistungen zeitnah und ohne bürokratische Hürden auf Selbstzahlerbasis in Anspruch nehmen. Sprechen Sie mich gerne an.