Behandlungsangebot
Behandlungsablauf und Probatorik
Vor einer ambulanten Psychotherapie: Erstgespräch und drei bis vier Kennenlernsitzungen. Anschließend wöchentliche Termine, Einbindung von Bezugspersonen, variable Behandlungsdauer.
Behandlungsangebot
Behandlungsablauf und Probatorik
Vor einer ambulanten Psychotherapie: Erstgespräch und drei bis vier Kennenlernsitzungen. Wöchentliche Termine, Einbindung von Bezugspersonen, variable Behandlungsdauer.
Phase 1: Psychotherapeutische Sprechstunde
Nachdem Sie Kontakt zu mir aufgenommen haben, vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Bei Kindern unter 10 Jahren findet zuerst ein Elterngespräch statt, ältere Kinder sollten mit ihren Eltern zusammen erscheinen und Jugendliche ab dem Alter von 15 Jahren dürfen sich alleine an mich wenden. In dieser sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde lernen wir uns kennen und ich verschaffe mir einen Eindruck darüber, ob Hinweise auf eine psychische Erkrankung vorliegen. Außerdem werden organisatorische Rahmenbedingungen geklärt und Freiraum für Ihre Fragen rund um die Behandlung geschaffen. Ziel des Erstgespräches ist es, eine Empfehlung für das weitere Vorgehen zu treffen und gegebenenfalls nächste Schritte zu planen, um die Lebenssituation des Kindes bzw. Jugendlichen zu verbessern.
Phase 2: Probatorik bzw. Probetherapie
Nach dem Erstgespräch erfolgt eine ausführliche testpsychologische Diagnostik, auch „Probatorik“ genannt, um festzustellen ob eine und welche psychische Erkrankung vorliegt und was dazu geführt hat. Außerdem lernen wir uns kennen, um herauszufinden ob die Familie und ich zusammenpassen. Es werden ca. 2-3 Einzeltermine mit dem Kind bzw. Jugendlichen und ca. 1-2 Elterngespräche benötigt. Am Ende dieser Phase werden die Ergebnisse der Diagnostik zusammengetragen. Beim Vorliegen einer psychiatrischen Diagnose werden wir gemeinsam besprechen, ob eine Psychotherapie bei mir sinnvoll und gewünscht ist.
Phase 3: Therapieplanung und Antragstellung
Nach der Diagnosestellung erfolgt die individuelle Therapieplanung, in der wir gemeinsam Wünsche, Ziele und Rahmenbedingungen für die Therapie erarbeiten und festlegen. Hier entscheiden wir auch, welche Form der Therapie passend ist und welche Bezugspersonen und Institutionen in die Behandlung mit einbezogen werden. Die Antragstellung für eine Therapie erfolgt bei der zuständigen Krankenkasse. Bei akuten Krisen kann auch eine sogenannte Akuttherapie zeitnah eingeleitet werden.
Phase 4: Durchführung der Therapie
Nach Eingang des Genehmigungsbescheides von der Krankenkasse beginnt die eigentliche Therapie. Die Sitzungen finden regelmäßig einmal in der Woche statt und umfassen 50 Minuten. Bezugspersonenstunden erfolgen je nach Bedarf und Alter des Kindes ca. einmal im Monat. Eine Kurzzeittherapie beinhaltet 2 x 12 Sitzungen, die sich über einen Zeitraum von 6-12 Monate erstrecken. Für eine Langzeittherapie werden insgesamt 60 Therapiestunden beantragt, woraus sich eine Therapiedauer von 1-2 Jahren ergibt. Wenn das jeweilige Stundenkontingent ausgeschöpft und eine Weiterführung der Therapie notwendig ist, besteht die Möglichkeit einer Therapieverlängerung. Wenn das Therapieziel erreicht ist oder entscheidende Gründe vorliegen, haben beide Seiten das Recht die Therapie frühzeitig zu beenden.
Phase 1: Psychotherapeutische Sprechstunde
Nachdem Sie Kontakt zu mir aufgenommen haben, vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Bei Kindern unter 10 Jahren findet zuerst ein Elterngespräch statt, ältere Kinder sollten mit ihren Eltern zusammen erscheinen und Jugendliche ab dem Alter von 15 Jahren dürfen sich alleine an mich wenden. In dieser sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde lernen wir uns kennen und ich verschaffe mir einen Eindruck darüber, ob Hinweise auf eine psychische Erkrankung vorliegen. Außerdem werden organisatorische Rahmenbedingungen geklärt und Freiraum für Ihre Fragen rund um die Behandlung geschaffen. Ziel des Erstgespräches ist es, eine Empfehlung für das weitere Vorgehen zu treffen und gegebenenfalls nächste Schritte zu planen, um die Lebenssituation des Kindes bzw. Jugendlichen zu verbessern.
Phase 2: Probatorik bzw. Probetherapie
Nach dem Erstgespräch erfolgt eine ausführliche testpsychologische Diagnostik, auch „Probatorik“ genannt, um festzustellen ob eine und welche psychische Erkrankung vorliegt und was dazu geführt hat. Außerdem lernen wir uns kennen, um herauszufinden ob die Familie und ich zusammenpassen. Es werden ca. 2-3 Einzeltermine mit dem Kind bzw. Jugendlichen und ca. 1-2 Elterngespräche benötigt. Am Ende dieser Phase werden die Ergebnisse der Diagnostik zusammengetragen. Beim Vorliegen einer psychiatrischen Diagnose werden wir gemeinsam besprechen, ob eine Psychotherapie bei mir sinnvoll und gewünscht ist.
Phase 3: Therapieplanung und Antragstellung
Nach der Diagnosestellung erfolgt die individuelle Therapieplanung, in der wir gemeinsam Wünsche, Ziele und Rahmenbedingungen für die Therapie erarbeiten und festlegen. Hier entscheiden wir auch, welche Form der Therapie passend ist und welche Bezugspersonen und Institutionen in die Behandlung mit einbezogen werden. Die Antragstellung für eine Therapie erfolgt bei der zuständigen Krankenkasse. Bei akuten Krisen kann auch eine sogenannte Akuttherapie zeitnah eingeleitet werden.
Phase 4: Durchführung der Therapie
Nach Eingang des Genehmigungsbescheides von der Krankenkasse beginnt die eigentliche Therapie. Die Sitzungen finden regelmäßig einmal in der Woche statt und umfassen 50 Minuten. Bezugspersonenstunden erfolgen je nach Bedarf und Alter des Kindes ca. einmal im Monat. Eine Kurzzeittherapie beinhaltet 2 x 12 Sitzungen, die sich über einen Zeitraum von 6-12 Monate erstrecken. Für eine Langzeittherapie werden insgesamt 60 Therapiestunden beantragt, woraus sich eine Therapiedauer von 1-2 Jahren ergibt. Wenn das jeweilige Stundenkontingent ausgeschöpft und eine Weiterführung der Therapie notwendig ist, besteht die Möglichkeit einer Therapieverlängerung. Wenn das Therapieziel erreicht ist oder entscheidende Gründe vorliegen, haben beide Seiten das Recht die Therapie frühzeitig zu beenden.
Mein Behandlungsangebot
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